Kaufnebenkosten beim Hauskauf berechnen
KaufnebenkostenGrunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler machen je nach Bundesland rund 9 bis 13 Prozent des Kaufpreises aus. Dieser Rechner schlüsselt die Kaufnebenkosten nach Positionen auf — mit Notar- und Grundbuchgebühren nach GNotKG statt grober Pauschale.
- Grunderwerbsteuer26.000 € · 57 %
- Notar3.606 € · 8 %
- Grundbuch1.813 € · 4 %
- Makler (Käuferanteil)14.280 € · 31 %
Was zu den Kaufnebenkosten gehört, und was nicht
Kaufnebenkosten sind die Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen und unmittelbar mit dem Erwerb zusammenhängen: die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und der Grundschuld, die Gebühren des Grundbuchamts sowie gegebenenfalls die Maklerprovision. Zusammengenommen liegen sie je nach Bundesland und Maklerbeteiligung meist zwischen etwa 9 und 13 Prozent des Kaufpreises. Nicht zu den Kaufnebenkosten im engeren Sinn zählen dagegen Ausgaben, die zwar rund um den Kauf entstehen, aber nicht Voraussetzung des Eigentumsübergangs sind: ein Gutachten vor dem Kauf etwa, der Umzug, eine Renovierung oder eine Rücklage für absehbare Reparaturen. Diese Posten gehören trotzdem ins Budget, weshalb der Rechner sie optional mit erfasst und getrennt ausweist. Wer sein Gesamtbudget von der anderen Seite her bestimmen möchte, findet im Leistbarkeitsrechner den passenden Einstieg.
Grunderwerbsteuer: 3,5 bis 6,5 Prozent, je nach Bundesland
Die Grunderwerbsteuer ist der größte einzelne Nebenkostenposten. Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen, und davon haben fast alle Gebrauch gemacht: Die Spanne reicht heute von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro macht allein dieser Unterschied bis zu 12.000 Euro aus. Maßgeblich ist dabei die Lage des Grundstücks, nicht der Wohnsitz des Käufers. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der beurkundete Kaufpreis für das Grundstück samt Gebäude, separat ausgewiesenes Inventar gehört nicht dazu. Steuerfrei bleibt ein Erwerb nur in engen Ausnahmen, etwa wenn die Gegenleistung 2.500 Euro nicht übersteigt oder wenn zwischen Ehegatten und in gerader Linie Verwandten gekauft wird (§ 3 GrEStG). Die Sätze ändern sich immer wieder mit den Landeshaushalten, weshalb der Rechner sie für alle 16 Länder hinterlegt und ein Wechsel im Auswahlfeld die Auswirkung sofort zeigt.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland: fünf Sätze für 16 Länder
Sechzehn Länder, fünf verschiedene Steuersätze. Den niedrigsten Satz erhebt Bayern mit 3,5 Prozent, als einziges Land, das noch beim ursprünglichen Satz geblieben ist. Fünf Prozent gelten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bei 5,5 Prozent liegen Bremen, Hamburg und Sachsen. Sechs Prozent verlangen Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Am oberen Ende stehen mit 6,5 Prozent Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein. Auf 400.000 Euro Kaufpreis gerechnet sind das 14.000 Euro in Bayern, 20.000 Euro in Baden-Württemberg, 22.000 Euro in Hamburg, 24.000 Euro in Berlin und 26.000 Euro in Nordrhein-Westfalen. Die jüngste Änderung datiert auf den 1. Juli 2025, als Bremen von 5,0 auf 5,5 Prozent erhöht hat. Davor hatte Thüringen zum 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt und Sachsen zum 1. Januar 2023 von 3,5 auf 5,5 Prozent angehoben. Im Rechner sind diese Sätze mit Stand 07/2026 hinterlegt. Wie sich der Posten in die übrige Kaufplanung einordnet, steht auf der Themenseite Kaufnebenkosten.
Notar und Grundbuch: 5.418 Euro bei 400.000 Euro Kaufpreis
Notar- und Grundbuchkosten sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nicht nach Aufwand oder Verhandlungsgeschick, sondern nach dem Geschäftswert: beim Kaufvertrag also nach dem Kaufpreis, bei der Grundschuld nach der Darlehenssumme. Aus der Gebührentabelle des Gesetzes ergibt sich für jeden Geschäftswert eine volle Gebühr, und die einzelnen Leistungen werden als Vielfache davon abgerechnet. Bei 400.000 Euro Geschäftswert beträgt diese volle Gebühr 785 Euro, bei 320.000 Euro Darlehen 635 Euro. Daraus wird gerechnet: Beurkundung des Kaufvertrags mit doppelter Gebühr 1.570 Euro, Vollzug und Betreuung mit je einer halben Gebühr 392,50 Euro, Beurkundung der Grundschuldbestellung mit voller Gebühr 635 Euro, dazu 40 Euro Auslagenpauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer, in Summe 3.605,70 Euro für den Notar. Das Grundbuchamt berechnet je eine volle Gebühr für die Eigentumsumschreibung (785 Euro) und die Eintragung der Grundschuld (635 Euro) sowie eine halbe für die Auflassungsvormerkung (392,50 Euro), zusammen 1.812,50 Euro und ohne Umsatzsteuer, denn Gerichtsgebühren sind umsatzsteuerfrei. Beide Blöcke ergeben in diesem Fall 5.418,20 Euro, also rund 1,4 Prozent des Kaufpreises. Die oft genannten 2 Prozent sind ein großzügig gerundeter Näherungswert. Wer weniger Darlehen aufnimmt, zahlt hier weniger, weil die beiden Grundschuldpositionen an der Darlehenssumme hängen und nicht am Kaufpreis. Der Rechner rechnet jede Position einzeln nach dieser Tabelle, statt zu pauschalieren.
Maklerprovision: wer sie zahlt und warum meist nur zur Hälfte
Die Maklerprovision ist frei verhandelbar, verbreitet sind je nach Region insgesamt fünf bis etwas über sieben Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer. Seit Ende 2020 gilt für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher eine gesetzliche Teilungsregel: Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, darf der Käufer höchstens die Hälfte der Provision tragen (§ 656c und § 656d BGB). In der Praxis wird die Courtage deshalb meist hälftig geteilt, sodass auf den Käufer beispielsweise 3,57 Prozent von insgesamt 7,14 Prozent entfallen. Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte gilt die Teilungspflicht dagegen nicht, dort bleibt die Verteilung Verhandlungssache. Der Rechner bildet beide Fälle ab, geteilte Provision und vollständige Übernahme durch den Käufer, und weist den Käuferanteil getrennt aus. Wird ohne Makler verkauft, entfällt der Posten komplett, was die Nebenkostenquote spürbar senkt.
Wann welcher Posten fällig wird: der Ablauf nach dem Notartermin
Die Kaufnebenkosten werden nicht in einer Summe fällig, sondern über mehrere Monate verteilt und in einer festen Reihenfolge. Den Anfang macht der Notar: Nach § 10 GNotKG werden seine Gebühren mit Beendigung des Geschäfts fällig, in der Praxis liegt die Kostenrechnung meist zwei bis sechs Wochen nach dem Beurkundungstermin vor und nennt ein Zahlungsziel von etwa zwei Wochen. Parallel zeigt der Notar den Kaufvertrag beim Finanzamt an, das daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid erlässt. Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 15 GrEStG). Erst wenn sie bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, und ohne dieses Papier trägt das Grundbuchamt den Käufer nicht als Eigentümer ein. Die Gebühren des Grundbuchamts folgen mit eigener Kostenrechnung, meist im Zuge der Eintragung. Die Maklerrechnung wird üblicherweise mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags fällig, also unmittelbar nach der Beurkundung. Der Kaufpreis selbst kommt zuletzt: Der Notar verschickt die Fälligkeitsmitteilung erst, wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, die Unterlagen zur Lastenfreistellung vorliegen und etwaige Vorkaufsrechte geklärt sind. Für die Finanzierung folgt daraus ein praktischer Punkt: Die Nebenkosten fließen ab, bevor die Bank den Kaufpreis auszahlt, sie müssen also vorher als Eigenkapital verfügbar sein. Zieht sich die Abwicklung, fallen auf den noch nicht abgerufenen Darlehensteil außerdem Bereitstellungszinsen an.
Neubau vom Bauträger: Steuer auf das Haus und auf Sonderwünsche
Beim Neubau vom Bauträger fällt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf das Grundstück an, sondern auf Grundstück und Gebäude zusammen. Der Grund ist der einheitliche Erwerbsgegenstand: Wer beim Abschluss des Kaufvertrags über das Ob und das Wie der Bebauung nicht mehr frei entscheiden kann, erwirbt steuerlich ein bebautes Grundstück, auch wenn dort noch nichts steht. Zwei getrennte Urkunden für Grundstück und Bauleistung ändern daran nichts, sobald Verkäufer und Bauunternehmen abgestimmt auf den Abschluss beider Verträge hinwirken. Bei 6,5 Prozent Steuersatz und 250.000 Euro Baukosten sind das 16.250 Euro zusätzlich gegenüber der Rechnung, die viele Käufer im Kopf haben. Seit den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 30. Oktober 2024 (II R 15/22 und II R 18/22) ist außerdem geklärt, dass auch nachträglich vereinbarte Sonderwünsche der Grunderwerbsteuer unterliegen, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft besteht: die hochwertigeren Fliesen, die zusätzlichen Steckdosen, der geänderte Grundriss. Das Finanzamt setzt diese Steuer in einem selbständigen zweiten Bescheid fest, der oft erst Monate nach dem ersten eintrifft. Ausgenommen sind Hausanschlusskosten, zu deren Übernahme sich der Käufer bereits im Grundstückskaufvertrag verpflichtet hat. Im Budget gehören Sonderwünsche deshalb mit dem Steuersatz des jeweiligen Landes hinterlegt und nicht als reine Baukosten.
Unbebautes Grundstück: hier wird die Maklerprovision nicht geteilt
Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks fallen dieselben vier Posten an, aber zwei Regeln wirken anders. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich am Kaufpreis des Grundstücks und folgt dem Satz des Landes, in dem es liegt: Bei 200.000 Euro und 6,5 Prozent sind das 13.000 Euro. Notar und Grundbuchamt rechnen nach demselben GNotKG, nur aus einem niedrigeren Geschäftswert. Bei 200.000 Euro Kaufpreis beträgt die volle Gebühr 435 Euro, bei 160.000 Euro Darlehen 381 Euro, woraus sich 2.053,94 Euro für den Notar und 1.033,50 Euro für das Grundbuchamt ergeben, zusammen rund 1,5 Prozent. Der entscheidende Unterschied betrifft den Makler: Die gesetzliche Teilungsregel der § 656c und § 656d BGB gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden. Ein unbebautes Grundstück fällt ebenso wenig darunter wie ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt, sodass die vollständige Courtage dem Käufer auferlegt werden darf. Bei 7,14 Prozent sind das 14.280 Euro statt 7.140 Euro, und die Nebenkostenquote steigt von 8,0 auf 15,2 Prozent des Kaufpreises. Wird das Grundstück mit einer Bauverpflichtung erworben, greift zusätzlich der einheitliche Erwerbsgegenstand und die Steuer fällt auf Grundstück und Gebäude zusammen an. Vermessung, Baugrunduntersuchung und Erschließungskosten zählen nicht zu den Kaufnebenkosten, sind beim Bauplatz aber oft der größere Budgetposten.
Eigentumswohnung: Verwalterzustimmung und die Rücklage, die nichts spart
Beim Kauf einer Eigentumswohnung kommen zwei Punkte hinzu, die es beim Haus nicht gibt. Steht in der Teilungserklärung eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG, braucht der Verkauf die Zustimmung der Verwaltung, und ohne sie trägt das Grundbuchamt den Käufer nicht als Eigentümer ein. Die Unterschrift der Verwaltung muss öffentlich beglaubigt sein, was 20 bis 70 Euro kostet; nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört diese Beglaubigung nicht zu den Kosten des Beurkundungsverfahrens nach § 30 Absatz 3 GNotKG, sodass der Käufer dafür nicht kraft Gesetzes haftet. Viele Verwaltungen verlangen daneben eine Bearbeitungsgebühr von etwa 150 bis 300 Euro, die aber nur zulässig ist, wenn sie im Verwaltervertrag vereinbart wurde. Der zweite Punkt kostet deutlich mehr. Die anteilige Erhaltungsrücklage, die mit der Wohnung übergeht, mindert die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht. Der Bundesfinanzhof hat das am 16. September 2020 entschieden (II R 49/17), weil die Rücklage der Gemeinschaft gehört und nicht dem einzelnen Eigentümer, und die Finanzverwaltung wendet das Urteil auf Kaufverträge an, die nach dem Ländererlass vom 19. März 2021 beurkundet wurden. Ein Rücklagenanteil von 15.000 Euro kostet bei 6,5 Prozent also 975 Euro Steuer, die nach der früheren Praxis entfielen. Bewegliches Inventar bleibt davon unberührt und ist weiterhin abziehbar. Mit dem Nutzen-Lasten-Wechsel beginnt außerdem das laufende Hausgeld.
Warum Banken die Nebenkosten in der Regel nicht finanzieren
Banken besichern ein Immobiliendarlehen über die Grundschuld am Objekt und orientieren sich dabei am Beleihungswert, der sich aus dem Wert der Immobilie ergibt. Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler schaffen aber keinen Gegenwert, der sich im Verwertungsfall wieder verkaufen ließe, sie sind aus Sicht der Bank verlorene Kosten. Deshalb erwarten die meisten Institute, dass Käufer mindestens die Nebenkosten aus Eigenkapital bezahlen. Wer auch die Nebenkosten mitfinanzieren will, braucht eine sogenannte 110-Prozent-Finanzierung, die nur wenige Banken anbieten und die mit deutlichen Zinsaufschlägen verbunden ist. Der Rechner weist deshalb den Eigenkapitalbedarf aus Kaufpreis plus Nebenkosten abzüglich Darlehen separat aus und warnt, wenn das eingetragene Darlehen den Kaufpreis übersteigt. Mehr zum Thema steht auf der Themenseite Eigenkapital.
Mitverkauftes Inventar senkt die Steuer, aber nur mit belegbarem Wert
Grunderwerbsteuer fällt nur auf das Grundstück und die fest mit ihm verbundenen Bestandteile an. Bewegliche Sachen, die mitverkauft werden, etwa eine Einbauküche, Möbel, eine Sauna oder Markisen, gehören nicht zur Bemessungsgrundlage, wenn sie im Kaufvertrag mit einem eigenen Kaufpreisanteil ausgewiesen sind. Bei 6,5 Prozent Steuersatz spart ein realistisch angesetztes Inventar von 15.000 Euro knapp 1.000 Euro Steuer. Die Grenze zur unzulässigen Gestaltung ist allerdings schnell erreicht: Das Finanzamt akzeptiert nur nachvollziehbare Zeitwerte, die sich durch Rechnungen, Alter und Zustand belegen lassen, und prüft auffällig hohe Ansätze kritisch. Als grobe Orientierung gilt ein Inventaranteil bis etwa 15 Prozent des Kaufpreises als erklärungsbedürftig, darüber wird regelmäßig nachgefragt. Hinzu kommt eine praktische Nebenwirkung: Da der Inventaranteil den Sachwert der Immobilie nicht erhöht, finanzieren Banken ihn in der Regel nicht mit, ein hoher Inventarausweis kann also das benötigte Eigenkapital erhöhen. Der Rechner berücksichtigt beides.
Welche Posten verhandelbar sind und welche gesetzlich feststehen
Von den vier Blöcken lässt sich genau einer verhandeln. Die Grunderwerbsteuer folgt dem Satz des Landes, in dem das Grundstück liegt, und ist als Satz vorgegeben; beeinflussbar ist nur die Bemessungsgrundlage, also der gesondert ausgewiesene Inventaranteil und beim Bauträgerkauf die Frage des einheitlichen Erwerbsgegenstands. Notar- und Grundbuchkosten stehen im GNotKG, und § 125 GNotKG erklärt Vereinbarungen über die Höhe der Kosten ausdrücklich für unwirksam: Ein Notar darf weder weniger anbieten noch mehr verlangen, weshalb ein Preisvergleich zwischen Notariaten nichts einbringt. Beeinflussen lässt sich dieser Block allein über die Darlehenshöhe, weil die Beurkundung der Grundschuldbestellung und deren Eintragung am Darlehen hängen und nicht am Kaufpreis. Der Effekt ist allerdings klein: 40.000 Euro weniger Darlehen sparen bei 320.000 Euro Ausgangssumme rund 110 Euro. Frei verhandelbar ist damit nur die Maklerprovision, und ein Kauf ohne Makler ist der einzige Schritt, der die Nebenkostenquote um mehrere Prozentpunkte bewegt. Bereitstellungszinsen wiederum hängen an der Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit, die sich zwischen Finanzierungsangeboten deutlich unterscheidet und die sich beim Vergleich der Angebote mitlesen lässt. Welche Kombination im konkreten Fall welchen Betrag ausmacht, zeigt der Rechner oben, wenn die Angaben einzeln verändert werden.
Welche Kosten im ersten Jahr nach dem Kauf zusätzlich anfallen
Mit der Schlüsselübergabe ist die Kostenliste nicht zu Ende. Im ersten Jahr kommen regelmäßig Ausgaben zusammen, die weder Kaufpreis noch Kaufnebenkosten sind: der Umzug, Renovierung oder kleinere Instandsetzungen, neue Möbel, gegebenenfalls ein Energieausweis oder Handwerkertermine, dazu laufende Posten wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, bei Eigentumswohnungen das Hausgeld und sinnvollerweise eine Instandhaltungsrücklage. Wer knapp kalkuliert, unterschätzt diese Anlaufkosten leicht, weshalb sie sich im Rechner als optionale Posten erfassen lassen und getrennt von den eigentlichen Nebenkosten ausgewiesen werden. Für Kapitalanleger lohnt der Blick auf die laufende Rechnung über viele Jahre: Der Kapitalanlage-Rechner übernimmt die hier ermittelten Nebenkosten-Sätze per Klick und rechnet Cashflow, Steuer und Rendite über die Haltedauer durch.
Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten bei Haus, Wohnung und Grundstück
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