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Grundlagen

Instandhaltungsrücklage: wie hoch pro m² im Jahr?

Welche Höhe bei einer Eigentumswohnung angemessen ist, wo du den Stand der Rücklage findest und welche zwei Steuerwirkungen beim Kauf dazukommen.

Inhalt

Die Erhaltungsrücklage einer Eigentümergemeinschaft entscheidet darüber, ob die nächste große Maßnahme am Gebäude aus dem gemeinsamen Topf bezahlt wird oder als Sonderumlage auf deinem Konto landet. Für eine Wohnung mit 78 Quadratmetern in einem Gebäude von 1979 reichen die drei gängigen Richtwerte von 655 Euro bis 2.867 Euro im Jahr, und genau diese Spanne ist der Grund, warum keine einzelne Formel die Frage beantwortet.

Die häufigste Fehlannahme betrifft dabei nicht die Höhe, sondern den Umfang. Die Rücklage der Gemeinschaft finanziert ausschließlich das Gemeinschaftseigentum, während Bodenbeläge, Innentüren und die Sanitärobjekte in deiner Wohnung aus einer zweiten, privaten Reserve bezahlt werden. Wer nur auf den Stand der gemeinsamen Rücklage schaut, plant seine Wohnkosten also systematisch zu niedrig.

Kurz gesagt: Verlange vor dem Notartermin den Vermögensbericht und die Beschlüsse der letzten drei Jahre, vergleiche den Stand der Rücklage mit dem, was am Gebäude als Nächstes ansteht, und rechne die Differenz als monatliche Position in deine Kalkulation ein.

Was bezahlt die Instandhaltungsrücklage, und was bezahlst du selbst?

Die Rücklage der Eigentümergemeinschaft bezahlt ausschließlich Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, und dazu gehören das Dach, die Fassade, das Treppenhaus, die zentrale Heizungsanlage, der Aufzug und die Leitungen, soweit diese nicht ausschließlich einer einzelnen Wohnung dienen. Alles, was die Teilungserklärung dem Sondereigentum zuordnet, zahlst du allein, und das sind in der Regel Bodenbeläge, Innentüren, Sanitärobjekte und die gesamte Einrichtung deiner Wohnung.

Die Zuordnung ist nicht in jedem Gebäude gleich, weshalb die Teilungserklärung die erste Unterlage ist, die du dir vom Verkäufer geben lässt. Fenster und Wohnungseingangstüren zählen nach der gesetzlichen Systematik zum Gemeinschaftseigentum, weil sie zum äußeren Abschluss des Gebäudes gehören. Manche Teilungserklärungen übertragen die Instandhaltung genau dieser Bauteile jedoch auf die einzelnen Eigentümer, und dann steht die Position nicht im Wirtschaftsplan der Gemeinschaft, sondern in deinem eigenen Budget.

Aus dieser Trennung folgt eine Rechnung mit zwei Zahlen statt mit einer. Die gängigen Richtwerte für die Instandhaltung einer Wohnung beziehen sich auf das gesamte Objekt, während die Rücklage nur den gemeinschaftlichen Teil abdeckt, und der liegt nach der verbreiteten Aufteilung bei etwa 65 bis 70 Prozent. Bei einem Richtwert von 12,50 Euro je Quadratmeter und Jahr bleiben damit rund 3,75 Euro je Quadratmeter für dein Sondereigentum übrig, was bei 78 Quadratmetern etwa 293 Euro im Jahr ergibt.

Wofür darf die Erhaltungsrücklage ausgegeben werden?

Die Rücklage ist für die Erhaltung des Gebäudes bestimmt, also für Maßnahmen, die den bestimmungsmäßigen Gebrauch wiederherstellen oder sichern. Die Zweite Berechnungsverordnung beschreibt diese Kosten als Aufwendungen, die während der Nutzungsdauer nötig sind, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel zu beseitigen. Die Betriebskostenverordnung verwendet für ihre Abgrenzung dieselbe Formulierung, und daran erkennst du die Grenze recht gut: Wiederherstellen ist Erhaltung, Verbessern ist es nicht.

Eine Maßnahme, die über den bisherigen Zustand hinausgeht, ist eine bauliche Veränderung oder eine Modernisierung und braucht ihren eigenen Beschluss samt eigener Finanzierung. Das nachträgliche Anbauen von Balkonen, das erstmalige Einbauen eines Aufzugs oder eine energetische Verbesserung über den Bestand hinaus fallen in diese Gruppe. Für dich als Käufer ist die Unterscheidung deshalb wichtig, weil beide Arten von Maßnahmen um dasselbe Geld konkurrieren und der Beschluss festlegt, welcher Topf zahlt.

Genauso wichtig ist die Frage, ob der ausgewiesene Betrag noch frei ist. Eine Gemeinschaft kann Teile der Rücklage durch Beschluss für eine bestimmte Maßnahme vorsehen, und dann steht das Geld für den nächsten Schaden an einer anderen Stelle nicht mehr zur Verfügung. Verwechsle den Stand der Rücklage außerdem nicht mit einem Guthaben aus der Jahresabrechnung, denn ein Abrechnungsguthaben gehört dir, während die Rücklage der Gemeinschaft gehört.

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Einen gesetzlich festgelegten Betrag gibt es nicht, denn das Wohnungseigentumsgesetz verlangt in § 19 Absatz 2 Nummer 4 lediglich die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage. Was angemessen ist, beschließt die Eigentümerversammlung mit dem Wirtschaftsplan, und deshalb schwankt die tatsächliche Zuführung von Gebäude zu Gebäude erheblich. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 1. Dezember 2020 heißt die Position im Gesetz Erhaltungsrücklage, und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist ein eigenes Rechtssubjekt, dem dieses Geld gehört.

Zwei Rechenwege sind in der Praxis verbreitet, und sie liefern sehr unterschiedliche Ergebnisse. Der erste stammt aus § 28 Absatz 2 der Zweiten Berechnungsverordnung, die für den preisgebundenen Wohnungsbau Höchstbeträge für Instandhaltungskosten festlegt. Angesetzt werden dürfen 7,10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, solange die Bezugsfertigkeit weniger als 22 Jahre zurückliegt, 9,00 Euro ab 22 Jahren und 11,50 Euro ab 32 Jahren. Für ein Gebäude mit maschinell betriebenem Aufzug erhöhen sich diese Beträge um 1,00 Euro, bei eigenständig gewerblicher Wärmelieferung sinken sie um 0,20 Euro.

Der zweite Weg ist die Peterssche Formel, die bei den Herstellungskosten des Gebäudes ansetzt. Sie unterstellt, dass ein Gebäude innerhalb von 80 Jahren das 1,5-Fache seiner Herstellungskosten an Instandhaltung verbraucht, und rechnet davon 65 bis 70 Prozent dem Gemeinschaftseigentum zu. Als Eingangswert nimmst du am besten den Wiederherstellungswert aus der Wohngebäudeversicherung der Gemeinschaft, weil dieser Wert das Gebäude zu heutigen Preisen bewertet und nicht zu denen des Baujahres.

Der dritte Weg ist die einfachste Faustregel und stammt vom Verband Privater Bauherren, der einen Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Monat empfiehlt, also 12,00 Euro im Jahr. Diese Empfehlung ist auf die gesamte Immobilie gemünzt und nicht auf den gemeinschaftlichen Anteil, weshalb sie in der folgenden Rechnung denselben Abschlag von 70 Prozent bekommt wie die anderen beiden Wege. So werden alle drei Zahlen auf derselben Grundlage vergleichbar.

Damit lassen sich die drei Wege für dieselbe Wohnung nebeneinander rechnen. Basis ist eine Wohnung mit 78 Quadratmetern in einem Mehrfamilienhaus mit Aufzug, Baujahr 1979, angesetzt mit Herstellungskosten von 2.800 Euro je Quadratmeter.

Rechenschritt§ 28 Abs. 2 II. BVVPB-FaustregelPeterssche Formel
Ausgangswert11,50 € je m² und Jahr1,00 € je m² und Monat2.800 € je m² Herstellungskosten
Zuschlag Aufzug1,00 € je m² und Jahrnicht vorgesehenim Faktor 1,5 enthalten
Instandhaltung gesamt12,50 € je m² und Jahr12,00 € je m² und Jahr52,50 € je m² und Jahr
Anteil Gemeinschaftseigentum (70 %)8,75 € je m² und Jahr8,40 € je m² und Jahr36,75 € je m² und Jahr
Rücklage für 78 m² im Jahr683 €655 €2.867 €
Rücklage für 78 m² im Monat57 €55 €239 €

Bemerkenswert ist, dass zwei völlig verschiedene Herleitungen fast dasselbe Ergebnis liefern: Die Höchstbeträge der Zweiten Berechnungsverordnung und die Faustregel des Verbands Privater Bauherren liegen für diese Wohnung nur zwei Euro im Monat auseinander. Die Peterssche Formel kommt dagegen auf mehr als das Vierfache, und das ist kein Rechenfehler, sondern ein Altersunterschied der Maßstäbe. Die beiden niedrigen Werte sind feste Beträge, die seit Jahren nicht an die Baupreise angepasst worden sind, während die Peterssche Formel jeden Baupreisanstieg über den Wiederherstellungswert direkt mitnimmt. Für dich heißt das, den unteren Bereich als Mindestmaß zu lesen und nicht als Zielgröße. Eine Gemeinschaft, die seit zwölf Jahren am unteren Rand spart und deren Dacheindeckung noch aus dem Baujahr stammt, hat ein Problem, das keine Formel wegrechnet.

Wie viel Rücklage braucht ein Haus ohne Eigentümergemeinschaft?

Beim Einfamilienhaus fällt der Abschlag von 70 Prozent weg, denn es gibt kein Gemeinschaftseigentum und damit auch keinen Teil, den jemand anderes mitträgt. Du trägst den vollen Richtwert, und zwar für das Dach genauso wie für die Innentüren. Nach der Faustregel des Verbands Privater Bauherren ergeben sich bei 140 Quadratmetern Wohnfläche 1.680 Euro im Jahr oder 140 Euro im Monat, nach der Petersschen Formel mit denselben 2.800 Euro Herstellungskosten je Quadratmeter dagegen 7.350 Euro im Jahr.

Der wichtigere Unterschied ist aber nicht die Höhe, sondern die Verbindlichkeit. In einer Eigentümergemeinschaft beschließt die Versammlung die Zuführung, die Verwaltung zieht sie mit dem Hausgeld ein und weist den Stand im Vermögensbericht aus. Beim Haus beschließt niemand etwas, niemand zieht etwas ein, und der Betrag existiert nur dann, wenn er jeden Monat auf ein eigenes Konto geht. Genau deshalb trifft eine neue Heizung Hauseigentümer häufiger unvorbereitet als Wohnungseigentümer, obwohl die Kosten seit Jahren absehbar waren.

Für die Finanzierung heißt das, diese Position von Anfang an neben Zins und Tilgung zu stellen und nicht als Restgröße zu behandeln. Ein Haushalt, der die monatliche Rate bis an die Grenze ausreizt und daneben keine Rücklage bildet, finanziert die erste größere Maßnahme zwangsläufig über einen zusätzlichen Kredit.

Zählt die Rücklage bei der Grunderwerbsteuer mit?

Ja, der auf deine Wohnung entfallende Anteil an der Rücklage bleibt in der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer enthalten und mindert sie nicht. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 16. September 2020 (II R 49/17) entschieden und dabei klargestellt, dass die einkommensteuerliche Behandlung der Rücklage dafür ohne Bedeutung ist. Auch der gesetzliche Übergang der Mitgliedschaft in der Gemeinschaft auf den Erwerber rechtfertigt keinen Abzug, und die Grundsätze gelten für den normalen Kaufvertrag genauso wie für den Erwerb in der Zwangsversteigerung.

Für deine Kalkulation ist das ein kleiner, aber sicherer Aufschlag. Bei einem Kaufpreis von 320.000 Euro, in dem ein Rücklagenanteil von 8.000 Euro steckt, fallen in Nordrhein-Westfalen mit einem Steuersatz von 6,5 Prozent genau 520 Euro Grunderwerbsteuer auf diesen Anteil an, in Bayern mit 3,5 Prozent dagegen 280 Euro. Eine Vertragsklausel, die den Rücklagenanteil gesondert ausweist, ändert daran nichts, auch wenn solche Formulierungen weiterhin in Kaufverträgen auftauchen. Den Steuersatz deines Bundeslandes setzt du zusammen mit dem Kaufpreis direkt im Kaufnebenkosten-Rechner ein und siehst den Aufschlag neben Notar- und Grundbuchkosten.

Wo steht der Stand der Rücklage, und was fragst du die Hausverwaltung?

Der Stand der Rücklage steht im Vermögensbericht, den die Verwaltung nach § 28 Absatz 4 des Wohnungseigentumsgesetzes nach Ablauf jedes Kalenderjahres erstellen muss und der neben dem Stand der Rücklagen eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthält. Die Jahresabrechnung zeigt zusätzlich, wie viel im vergangenen Jahr zugeführt und wie viel entnommen worden ist, und der Wirtschaftsplan nennt die geplante Zuführung für das laufende Jahr. Aus der Beschluss-Sammlung und den Protokollen der Eigentümerversammlungen liest du ab, welche Maßnahmen beschlossen, verschoben oder abgelehnt worden sind.

Aus diesen Unterlagen ergeben sich vier Fragen, die du der Verwaltung vor dem Notartermin schriftlich stellst.

  1. Stand und Zuführung: Wie hoch ist die Erhaltungsrücklage zum letzten Stichtag, und welcher Betrag wird in diesem Jahr zugeführt?
  2. Beschlossene Maßnahmen: Welche Maßnahmen sind beschlossen, aber noch nicht bezahlt, und mit welchen Beträgen sind sie kalkuliert?
  3. Offene Sonderumlagen: Ist eine Sonderumlage beschlossen oder angekündigt, und ab welchem Zeitpunkt wird sie fällig?
  4. Zahlungsrückstände: Welche Rückstände bestehen bei anderen Einheiten, und wie hoch ist ihr Anteil am Gesamtsoll?

Die vierte Frage wird am häufigsten übersehen und ist die aufschlussreichste. Eine Rücklage sieht auf dem Papier so lange ordentlich aus, wie die beschlossenen Beträge vollständig eingehen, und Rückstände einzelner Eigentümer verschieben die Last auf die zahlenden Einheiten, sobald eine größere Maßnahme ansteht. Ein Protokoll, in dem dieselbe Maßnahme über mehrere Jahre auftaucht und jedes Mal verschoben wird, sagt mehr über den Zustand des Gebäudes als jede Beschreibung im Exposé.

Woran erkennst du, was am Gebäude als Nächstes ansteht?

Das Alter der teuren Bauteile steht in Unterlagen, die du ohnehin anfordern solltest, und nicht im Exposé. Der Energieausweis nennt das Baujahr des Wärmeerzeugers, und die Protokolle der Eigentümerversammlungen halten fest, wann Dach, Fassade, Steigleitungen oder Fenster zuletzt bearbeitet worden sind. Bei einem Gebäude mit Aufzug gibt der Wartungsvertrag Auskunft über Alter und Zustand der Anlage, weil ein Aufzug ohne laufende Wartung nicht betrieben wird. Wenn ein Bauteil noch aus dem Baujahr stammt und in keinem Protokoll auftaucht, ist es das nächste, über das gesprochen wird.

Bei der Besichtigung schaust du auf die Stellen, an denen sich Feuchtigkeit und Alterung zuerst zeigen. Dazu gehören die Balkonuntersichten, der Kellersockel, die Anschlüsse der Dachrinnen, die Fugen der Fassade und die Fensterrahmen im Treppenhaus. Notiere, was dir auffällt, und stelle daraus eine Frage an die Verwaltung, statt selbst eine Diagnose zu formulieren. Zu feuchten Flecken am Kellersockel passt zum Beispiel die Frage nach dem Baujahr der Abdichtung und danach, ob das Thema schon einmal in einer Versammlung behandelt worden ist.

Für beschlossene Maßnahmen liegt der Verwaltung in der Regel eine Kostenschätzung oder ein Angebot vor, und diese Unterlage ist die einzige belastbare Zahl zu den anstehenden Kosten. Lass sie dir geben, statt mit Erfahrungswerten zu rechnen. Erst der Vergleich dieser Zahl mit dem Stand der Rücklage sagt dir, ob die Gemeinschaft die nächste Maßnahme aus eigener Kraft tragen kann.

Kannst du Einzahlungen in die Rücklage von der Steuer absetzen?

Deine Einzahlung in die Rücklage begründet noch keinen Werbungskostenabzug, sondern erst die Verausgabung des Geldes durch die Gemeinschaft für eine Erhaltungsmaßnahme. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 19/24) ausdrücklich für die Rechtslage nach der Reform bestätigt: Die Zuführung von Hausgeldzahlungen zur Erhaltungsrücklage rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Neuregelungen keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Grund liegt im Zeitpunkt der Beurteilung, denn erst mit der Ausgabe lässt sich erkennen, ob es um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand oder um Herstellungskosten geht, die allein über die Abschreibung wirken.

Praktisch verschiebt das einen Teil deiner Ausgaben um mehrere Jahre nach hinten. Die Verwaltung weist in der Jahresabrechnung aus, welcher Teil des Hausgelds in die Rücklage geflossen und welcher Teil daraus verausgabt worden ist, und nur der verausgabte Teil gehört in die Anlage V der Steuererklärung. Welche Positionen daneben abziehbar sind und welche zu den Anschaffungskosten zählen, ordnet unser Artikel zu den Werbungskosten bei Vermietung ein.

Wie wirkt die Rücklage auf deine monatlichen Kosten?

Die Zuführung zur Rücklage bleibt dauerhaft bei dir, weil Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten gehören und deshalb nicht auf Mieter umgelegt werden können. Bei einer vermieteten Wohnung drückt dieser Teil des Hausgelds den Cashflow in jedem einzelnen Monat, und zwar unabhängig davon, ob am Gebäude gerade gearbeitet wird. Bei Eigennutzung ist es dieselbe Zahl unter einem anderen Namen, denn sie gehört so selbstverständlich zu den Wohnkosten wie Zins und Tilgung.

Beim Vergleich zwischen Kaufen und Mieten fällt diese Position besonders häufig unter den Tisch. Ein Mieter zahlt die Erhaltung des Gebäudes über die Miete mit, sieht sie aber nie als eigene Zeile, während sie beim Eigentümer als Zuführung im Hausgeld steht und zusätzlich zu Zins und Tilgung anfällt. Wer die monatliche Rate mit der bisherigen Miete vergleicht und die Rücklage weglässt, rechnet den Kauf deshalb um genau diesen Betrag zu günstig. Setze die Zuführung als feste Position neben die Rate, und ergänze die eigene Reserve für das Sondereigentum, damit der Vergleich beide Seiten gleich behandelt.

Bei 57 Euro Rücklagenanteil im Monat und einer Nettomiete von 780 Euro sind das 7,3 Prozent der Mieteinnahme, die nie beim Eigentümer ankommen. Über eine Haltedauer von zwanzig Jahren summiert sich der Betrag auf 13.680 Euro, ohne dass eine einzige Sonderumlage dabei wäre. Wie stark diese Position Rendite und Cashflow verschiebt, siehst du, wenn du sie im Kapitalanlage-Rechner als nicht umlagefähige Kostenposition einträgst.

Was kostet dich eine zu niedrige Rücklage?

Eine zu niedrige Rücklage kostet dich später als Sonderumlage genau das, was heute nicht zurückgelegt wird, nur eben in einer Summe statt in Monatsraten. Eine Gemeinschaft mit zwölf Einheiten und 940 Quadratmetern Gesamtwohnfläche müsste nach dem oberen Richtwert der Zweiten Berechnungsverordnung jährlich rund 8.225 Euro zurücklegen. Wenn tatsächlich nur 4.700 Euro im Jahr zugeführt werden, fehlen über zehn Jahre 35.250 Euro, und auf eine Einheit mit einem Zwölftel der Miteigentumsanteile entfallen davon rund 2.938 Euro.

Statt einer Sonderumlage kann die Gemeinschaft eine größere Maßnahme auch über ein Darlehen finanzieren, das sie als eigenes Rechtssubjekt selbst aufnimmt. Der Betrag verteilt sich dann über Jahre, verschwindet aber nicht, sondern erscheint als höheres Hausgeld in jeder Abrechnung der Laufzeit. Für die Bewertung der Wohnung ist beides derselbe Vorgang mit unterschiedlicher Fälligkeit, und deshalb gehört ein laufendes Darlehen der Gemeinschaft in dieselbe Spalte deiner Rechnung wie eine angekündigte Sonderumlage.

Dieser Betrag ist zugleich das belastbarste Argument im Preisgespräch, weil er sich aus den Unterlagen der Gemeinschaft herleiten lässt und nicht aus einer Schätzung. Umgekehrt bezahlst du eine gut gefüllte Rücklage über den Kaufpreis mit, denn der angesammelte Betrag bleibt bei der Einheit und wird beim Verkauf nicht an den Verkäufer ausgezahlt. Eine Wohnung mit einer hohen Rücklage ist damit nicht automatisch günstig, sondern zunächst nur besser vorbereitet.

Für eine vermietete Wohnung kommt der Zeitpunkt der Maßnahme hinzu. Wird eine Sonderumlage in den ersten drei Jahren nach dem Kauf für eine größere Instandsetzung verausgabt, kann sie in die 15-Prozent-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten hineinlaufen und dann nur noch über die Abschreibung wirken statt sofort. Wie diese Grenze rechnet und welche Kosten in sie einfließen, steht in unserem Artikel zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten.

Was du mit der Zahl vor dem Notartermin machst

Die Rücklage ist keine Kennzahl zum Abhaken, sondern eine feste Position in deiner monatlichen Rechnung und ein Posten in deinem Kapitalbedarf. Setze den Stand der Rücklage neben die Maßnahmen, die am Gebäude erkennbar anstehen, addiere die Grunderwerbsteuer auf den Rücklagenanteil zu deinen Erwerbskosten und plane für dein Sondereigentum eine eigene Reserve neben der gemeinschaftlichen. Wenn nach dieser Rechnung eine Sonderumlage im Raum steht, gehört sie in die Preisverhandlung und nicht in die Hoffnung, dass es noch ein paar Jahre hält.

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Beispielrechnung

Rücklage je Jahr, 78 m²
655 bis 2.867 €
Spanne der drei Richtwerte, Anteil Gemeinschaftseigentum
Grunderwerbsteuer auf den Rücklagenanteil
520 €
6,5 % auf 8.000 € in Nordrhein-Westfalen
Fehlbetrag über zehn Jahre
2.938 €
je Einheit bei 4.700 € statt 8.225 € Zuführung im Jahr

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?
Einen gesetzlichen Betrag gibt es nicht, denn das Wohnungseigentumsgesetz verlangt in § 19 Absatz 2 Nummer 4 nur eine angemessene Erhaltungsrücklage und nennt keine Zahl. Drei Richtwerte sind verbreitet: die Höchstbeträge nach § 28 Absatz 2 der Zweiten Berechnungsverordnung mit 7,10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr unter 22 Jahren Gebäudealter, 9,00 Euro ab 22 Jahren und 11,50 Euro ab 32 Jahren, jeweils zuzüglich 1,00 Euro bei maschinell betriebenem Aufzug; die Faustregel des Verbands Privater Bauherren von einem Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Monat, also 12,00 Euro im Jahr; und die Peterssche Formel, die bei heutigen Baupreisen ein Vielfaches davon ergibt. Alle drei sind ein Rahmen und keine Zielgröße.
Wie viel Rücklage braucht ein Haus ohne Eigentümergemeinschaft?
Bei einem Einfamilienhaus gibt es keine Aufteilung in Gemeinschafts- und Sondereigentum, deshalb trägst du den vollen Richtwert selbst statt nur die rund 70 Prozent, die in einer Eigentümergemeinschaft auf das Gebäude entfallen. Nach der Faustregel des Verbands Privater Bauherren mit einem Euro je Quadratmeter und Monat sind das bei 140 Quadratmetern Wohnfläche 1.680 Euro im Jahr oder 140 Euro im Monat. Anders als in einer Gemeinschaft beschließt niemand die Zuführung, und niemand weist den Stand aus, weshalb der Betrag nur dann existiert, wenn er auf ein eigenes Konto geht.
Heißt die Instandhaltungsrücklage jetzt Erhaltungsrücklage?
Im Gesetz heißt sie tatsächlich so. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 1. Dezember 2020 lautet der Begriff Erhaltungsrücklage. In Kaufverträgen, Jahresabrechnungen und im Sprachgebrauch ist die Instandhaltungsrücklage weiterhin verbreitet, und gemeint ist dieselbe Position.
Mindert die Instandhaltungsrücklage die Grunderwerbsteuer?
Nein, der anteilige Betrag mindert die Bemessungsgrundlage nicht. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16. September 2020 (II R 49/17) entschieden, dass der anteilige Betrag der Rücklage die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht mindert. Das gilt auch dann, wenn der Kaufvertrag den Rücklagenanteil gesondert ausweist.
Kann ich Zahlungen in die Erhaltungsrücklage als Werbungskosten absetzen?
Erst wenn die Gemeinschaft das Geld für eine Erhaltungsmaßnahme ausgibt. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 19/24) bestätigt, dass die Zuführung zur Erhaltungsrücklage auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung rechtfertigt.
Darf die Rücklage über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden?
Nein, diese Position bleibt dauerhaft beim Eigentümer. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten. Der Rücklagenanteil des Hausgelds bleibt damit dauerhaft beim Eigentümer und mindert den Cashflow einer vermieteten Wohnung.
Bekomme ich meinen Anteil an der Rücklage beim Verkauf zurück?
Ausgezahlt wird dein Anteil beim Verkauf nicht. Die Rücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als eigenem Rechtssubjekt, und der angesammelte Betrag bleibt bei der Einheit. Wirtschaftlich wird er üblicherweise über den Kaufpreis abgebildet, weshalb der Stand der Rücklage in die Preisverhandlung gehört.
Was passiert, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht reicht?
Dann beschließt die Eigentümerversammlung eine Sonderumlage, die anteilig nach Miteigentumsanteilen auf die Einheiten verteilt wird und in einer Summe fällig wird. Beschlossene, aber noch nicht bezahlte Maßnahmen sind deshalb vor dem Notartermin abzufragen.
Mit deinen Zahlen durchrechnen
Übernimm dieses Beispiel als Startpunkt und rechne es mit deinen Zahlen durch.

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