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Anschlussfinanzierung berechnen

Anschluss & Forward

Am Ende der Zinsbindung gibt es drei Wege: bei der Hausbank verlängern, zu einer anderen Bank wechseln oder den Zins vorab per Forward-Darlehen sichern. Dieser Rechner vergleicht alle drei über die neue Zinsbindung — und zeigt zuerst, wie empfindlich die Rate auf das Zinsniveau bei Ablauf reagiert.

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Restschuld & Zinsbindungsende
Vorlaufzeit ab heute: 24 Monate
Neue Finanzierung
10 J.
Vorgabe
Forward-Annahmen & Wechselkosten
Beides Annahmen (üblich 0,01–0,02 pp bzw. 6–12 Monate) — die tatsächlichen Werte stehen im Angebot der Bank.
Drei Wege im Vergleich über 10 J. neue Zinsbindung
SzenarioZinsRateGesamtkosten*
Prolongation
rechnerisch günstigste
3,50 %1.045 €70.896 €
Umschuldung
3,50 %1.045 €71.427 €
Forward
3,77 %1.096 €76.805 €
* Zinskosten über die neue Zinsbindung, bei Umschuldung/Forward zzgl. Wechselkosten (531 €). Rechenergebnis, keine Empfehlung.
Rechnerisch günstigstes Szenario: Prolongation (Hausbank) mit 1.045,00 € Monatsrate.
✓Break-even des Forward-Darlehens: Es ist rechnerisch günstiger, wenn der Marktzins bei Ablauf über 3,77 % liegt (heutiger Zins 3,50 % + 0,27 % Aufschlag für 24 Monate Vorlauf). Ob das eintritt, weiß niemand.
Restschuld heute → Ablauf
228.000 €
Basis aller Szenarien
Vorteil Umschuldung
− 531 €
ggü. Prolongation, inkl. Wechselkosten
iOhne Prolongationsangebot wird die Hausbank mit dem heutigen Marktzins gerechnet. Sobald das Angebot vorliegt, hier eintragen.
iZeitplan: Prolongationsangebote kommen oft erst wenige Monate vor Ablauf — ein Bankwechsel braucht dagegen mehrere Wochen Vorlauf (Unterlagen, Prüfung, Grundschuldabtretung). Bei Zinsbindungen über zehn Jahren besteht zudem das Kündigungsrecht nach § 489 BGB: zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Günstigster Weg: Prolongation
Rate bei 3,50 %
1.045 €

Was passiert am Ende der Zinsbindung, und welche drei Wege gibt es?

Die Zinsbindung läuft fast immer aus, lange bevor das Darlehen abbezahlt ist: Nach zehn Jahren sind bei üblichen Tilgungssätzen noch deutlich über zwei Drittel der ursprünglichen Schuld offen, und für diesen Rest braucht es eine Anschlussfinanzierung. Dafür gibt es genau drei Wege. Bei der Prolongation verlängert die bisherige Bank zu neuen Konditionen, ohne neue Bonitätsprüfung und ohne Wechselkosten, dafür selten zum Marktzins. Bei der Umschuldung löst eine andere Bank das Darlehen ab, was einmalig die Übertragung der Grundschuld kostet, sich aber oft schon bei wenigen Zehntel Prozentpunkten Zinsvorteil trägt. Beim Forward-Darlehen wird der Anschlusszins Monate oder Jahre im Voraus festgeschrieben, gegen einen Aufschlag, der diese Zinssicherung bezahlt. Wer gar nichts unternimmt, verliert vor allem Verhandlungsspielraum, weil das Angebot der bisherigen Bank erst kurz vor Ablauf eintrifft und für einen Vergleich dann kaum noch Zeit bleibt. Dieser Rechner stellt alle drei Wege über die neue Zinsbindung nebeneinander und weist für jeden Monatsrate, Zinskosten und verbleibende Restschuld aus.

So funktioniert der Rechner: drei Zahlen genügen, kostenlos und ohne Anmeldung

Der Rechner braucht drei Angaben: die Restschuld am Ende der laufenden Zinsbindung, die gewünschte Länge der neuen Zinsbindung und den Zinssatz, mit dem gerechnet werden soll. Alles Weitere ergibt sich daraus, also Monatsrate, Zinskosten über die neue Bindung, verbleibende Restschuld und bei einem Bankwechsel zusätzlich die einmaligen Wechselkosten. Weder ein Formular noch eine Anmeldung ist dafür nötig, und es werden keine Kontaktdaten abgefragt, weil die Rechnung vollständig im Browser läuft. Die eigene Restschuld steht in der jährlichen Darlehensstandsmitteilung der Bank, im Tilgungsplan aus dem Darlehensvertrag und auf der Restschuldbescheinigung, und wer diese Unterlagen gerade nicht zur Hand hat, leitet sie hier aus dem ursprünglichen Darlehensbetrag, dem Sollzins und der Anfangstilgung her. Geleistete Sondertilgungen verschieben diese Zahl spürbar nach unten und lassen sich im Tilgungsplan-Rechner Monat für Monat nachvollziehen. Was am Ende herauskommt, ist ein Rechenergebnis auf Basis der eingegebenen Annahmen und keine Konditionszusage einer Bank.

Welchen Zinssatz soll ich eintragen, wenn noch kein Angebot vorliegt?

Das ist die häufigste Frage vor dem ersten Rechendurchgang, und sie hat drei brauchbare Antworten. Am genauesten ist der eigene Prolongationsvorschlag, denn die bisherige Bank muss nach § 493 Absatz 1 BGB in ihrer Mitteilung den zu diesem Zeitpunkt angebotenen Sollzinssatz nennen, und an diese Zahl ist sie gebunden. Liegt noch nichts vor, taugt eine veröffentlichte Konditionsübersicht als Ausgangswert, die den Durchschnitt über viele Banken abbildet und deshalb ein Anhaltspunkt ist und keine Zusage. Die dritte Quelle ist der alte Darlehensvertrag, weil er zeigt, von welchem Niveau aus sich überhaupt etwas verändert. Hier steht bewusst kein Tageszins, weil ein heute genannter Satz für einen Termin in Monaten oder Jahren ohnehin nicht gilt; an seine Stelle tritt die Sensitivitätsrechnung mit einem Punkt darunter bis drei Punkten darüber. Nach oben oder unten verschoben wird der persönliche Satz durch Zinsbindungsdauer, Bonität, Objekt und vor allem durch den Beleihungsauslauf, also das Verhältnis von Darlehen zu Beleihungswert. Dieser Punkt arbeitet bei einer Anschlussfinanzierung meistens für den Kreditnehmer: Zehn Jahre Tilgung haben die Restschuld gesenkt, während der Beleihungswert in der Regel nicht gefallen ist, sodass die neue Finanzierung oft in eine günstigere Stufe rutscht als die erste. Wo diese Stufen verlaufen, steht in unserem Artikel zum Beleihungsauslauf.

Rechenbeispiel: 220.000 Euro Restschuld, drei Wege nebeneinander

Angenommen, am Ende der Zinsbindung stehen noch 220.000 Euro offen, die neue Zinsbindung soll zehn Jahre laufen, und die Monatsrate bleibt in allen drei Fällen bei 1.250 Euro. Verlängert die bisherige Bank zu 3,90 Prozent, bleiben nach zehn Jahren 141.635 Euro Restschuld stehen, und über den Zeitraum sind 71.635 Euro an Zinsen geflossen. Eine Umschuldung zu 3,60 Prozent senkt die Restschuld auf 134.930 Euro und die Zinskosten auf 64.930 Euro. Ein Forward-Darlehen mit achtzehn Monaten Vorlauf, das denselben Zins mit 0,18 Punkten Aufschlag sichert, landet bei 3,78 Prozent und damit bei 138.926 Euro Restschuld. Drei Zehntel Prozentpunkte Zinsunterschied entscheiden hier also über rund 6.700 Euro Schuld nach zehn Jahren, und die einmaligen Wechselkosten von einigen hundert Euro verschieben dieses Verhältnis kaum. Wer nur auf die Monatsrate schaut, sieht diesen Unterschied überhaupt nicht, weil die Rate in allen drei Fällen gleich hoch ist. Die Zinssätze in diesem Beispiel sind gesetzte Annahmen und keine Konditionsangabe, und im Rechner lassen sie sich durch die eigenen Angebote ersetzen.

Wie teuer ist der Forward-Aufschlag, und ab wann rechnet er sich?

Das Forward-Darlehen ist im Nachhinein günstiger, wenn der Marktzins bei Ablauf der Zinsbindung über dem gesicherten Forward-Zins liegt, also über dem heutigen Zins zuzüglich Aufschlag. Für diese Zinssicherung berechnen Banken einen Aufschlag je Monat Vorlaufzeit, häufig in der Größenordnung von ein bis zwei Hundertstel Prozentpunkten, wobei die ersten sechs bis zwölf Monate bei vielen Häusern aufschlagsfrei bleiben. Bei achtzehn Monaten Vorlauf und 0,015 Punkten je aufschlagspflichtigem Monat ergibt das rund 0,18 Punkte, und genau diese Schwelle weist der Rechner als Break-even aus. Ob der Marktzins sie überschreitet, kann niemand seriös vorhersagen, weshalb hier bewusst keine Zinsprognose steht, sondern nur die Schwelle und ihr Preis. Forward-Vereinbarungen sind je nach Bank bis zu 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung möglich, und je länger der Vorlauf, desto teurer wird die Sicherheit. Wie das Instrument im Detail funktioniert und welche Fallstricke die Verträge enthalten, beschreibt unser Artikel zum Forward-Darlehen.

Was kostet der Bankwechsel wirklich, und ab welcher Restschuld lohnt er nicht mehr?

Der Wechsel kostet deutlich weniger, als die Sorge davor vermuten lässt, und er hält viele ohne guten Grund bei der Hausbank. Beim Wechsel zum regulären Zinsbindungsende fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, und die Grundschuld muss nicht gelöscht und neu bestellt, sondern nur an die neue Bank abgetreten werden. Diese Abtretung richtet sich nach der Gebührenlogik des GNotKG und liegt typischerweise bei 0,2 bis 0,3 Prozent der Restschuld, bei 220.000 Euro also im niedrigen dreistelligen bis knapp vierstelligen Bereich. Der Umweg über Löschung und Neubestellung wäre deutlich teurer, weil Notar und Grundbuchamt dann jeweils zweimal Gebühren berechnen, und genau deshalb wählen die Banken untereinander die Abtretung; was bei einer echten Löschung anfällt, steht in unserem Artikel zum Löschen der Grundschuld. Der Rechner belegt die Umschuldung automatisch mit einer GNotKG-basierten Schätzung dieser Kosten, die sich manuell überschreiben lässt, und weist aus, ab wann sie den Zinsvorteil tatsächlich aufzehren. Auch bei kleinen Beträgen kippt dieses Verhältnis selten: Bei 40.000 Euro Restschuld kostet die Abtretung nach derselben Logik rund 100 bis 150 Euro, während drei Zehntel Prozentpunkte Zinsvorteil auf denselben Betrag bereits im ersten Jahr etwa 120 Euro ausmachen. Was einen Wechsel in dieser Größenordnung eher verhindert, ist also der Aufwand für Unterlagen und Bonitätsprüfung und nicht die Kostenrechnung.

KfW-Anschlussfinanzierung: was mit einem laufenden Förderdarlehen passiert

Ein laufendes KfW-Darlehen wird bei der Anschlussfinanzierung getrennt behandelt, weil es über die Hausbank durchgeleitet ist und eigenen Regeln folgt. Ist es zum Ablauf der Zinsbindung noch nicht abbezahlt, unterbreitet die KfW rechtzeitig ein Prolongationsangebot, allerdings ohne Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Der Förderzins endet damit, und der angebotene Satz orientiert sich am Markt, was viele Kreditnehmer an dieser Stelle überrascht. Verhandeln lässt sich dieses eine Angebot in der Regel nicht, und auch Tilgungshöhe und Gesamtlaufzeit bleiben, wie sie vereinbart wurden. Wer ablehnt, muss die Restschuld des KfW-Darlehens über ein Darlehen einer anderen Bank ablösen, was in der Praxis meist zusammen mit dem Hauptdarlehen geschieht. Für die Rechnung hier heißt das: Werden beide Tranchen zum selben Zeitpunkt fällig, gehören ihre Restschulden zusammengezählt, und andernfalls rechnet man sie besser getrennt durch, weil sie unterschiedliche Zinsbindungen und unterschiedliche Laufzeiten haben.

Warum ist die Restschuld wichtiger als der Zinssatz allein?

Derselbe Zinsanstieg trifft zwei Haushalte völlig unterschiedlich, je nachdem, wie viel Schuld am Ende der Zinsbindung übrig ist. Wer stark getilgt hat, verkraftet auch einen deutlich höheren Anschlusszins, und wer mit niedriger Tilgung und ohne Sondertilgungen gestartet ist, hängt vollständig am Zinsniveau. Deshalb steht in diesem Rechner die Sensitivitätsrechnung ganz oben: Sie zeigt die Monatsrate, wenn der Zins bei Ablauf einen Punkt niedriger, gleich hoch oder ein bis drei Punkte höher liegt als heute. Diese Bandbreite ist die ehrlichste Antwort auf die Frage, was auf einen zukommt, und sie ist verlässlicher als jede Punktprognose zu einem Termin, der Jahre entfernt liegt. Aus derselben Rechnung folgt auch, welche Länge die neue Zinsbindung haben sollte, denn eine längere Bindung kostet Aufschlag und kauft dafür Planungssicherheit; was dieser Aufpreis konkret ausmacht, zeigt unser Artikel zur Zinsbindung über 10 oder 15 Jahre.

Eigenkapital einbringen oder liquide bleiben?

Zum Ende der Zinsbindung lässt sich die Restschuld ohne Vorfälligkeitsentschädigung in beliebiger Höhe teilweise ablösen, weil das Darlehen ohnehin ausläuft; angespartes Geld ist an dieser Stelle also nicht auf ein vereinbartes Sondertilgungsrecht begrenzt. Rechnerisch wirkt ein solcher Betrag zweifach. Erstens fällt der Zins auf den eingesetzten Teil der Schuld weg, und diese Ersparnis steht der Höhe nach fest. Zweitens sinkt der Beleihungsauslauf, und wenn der Betrag die Restschuld über eine Stufengrenze hebt, sinkt zusätzlich der Zinssatz für die gesamte neue Zinsbindung, also auch für den Teil, der weiter finanziert wird. Der zweite Effekt ist häufig der größere und wird regelmäßig übersehen: Die Grenze für die günstigste Stufe liegt nach § 14 des Pfandbriefgesetzes bei 60 Prozent des Beleihungswertes, weitere Stufen folgen bei 80 und 90 Prozent. Wer knapp über einer dieser Marken liegt, holt mit wenigen tausend Euro mehr heraus als mit demselben Betrag irgendwo in der Mitte einer Stufe. Dagegen steht, dass eingesetztes Geld gebunden ist und für Instandhaltung oder einen Einkommensausfall nicht mehr bereitsteht, und eine später doch benötigte Reserve über eine Aufstockung zurückzuholen kostet denselben Zins ein zweites Mal und setzt eine erneute Prüfung voraus. Die Abwägung ist dieselbe wie bei der laufenden Sondertilgung, und unser Artikel zu Sondertilgung oder Anlegen rechnet beide Seiten durch.

Wann sollte man anfangen, und welche Unterlagen will die neue Bank sehen?

Der erste Überblick gehört etwa zwölf bis achtzehn Monate vor Ablauf der Zinsbindung angelegt, also lange bevor Post von der Bank kommt. Nach § 493 Absatz 1 BGB muss die bisherige Bank erst spätestens drei Monate vorher mitteilen, ob sie zu einer neuen Sollzinsbindungsabrede bereit ist, und dabei den zu diesem Zeitpunkt angebotenen Sollzinssatz nennen, und viele Angebote treffen genau zu diesem spätesten Termin ein. Bis dahin sollten die Restschuld feststehen, die Marktzinsen beobachtet und bei Bedarf erste Forward-Konditionen eingeholt sein. Wie sich mehrere Angebote sauber gegeneinander stellen lassen, ohne sich vom nominalen Zinssatz täuschen zu lassen, beschreibt unser Artikel zum Finanzierungsvergleich. Ein Bankwechsel selbst braucht einige Wochen Vorlauf, weil die neue Bank wie bei einer Erstfinanzierung prüft und dafür Einkommensnachweise, eine Selbstauskunft, einen aktuellen Grundbuchauszug, den bestehenden Darlehensvertrag mit Restschuldbescheinigung sowie Objektunterlagen wie Fotos, Wohnflächenberechnung und Lageplan verlangt. Die Abtretung der Grundschuld organisieren die beiden Banken untereinander, sodass Kreditnehmer dafür in der Regel nur Vollmachten unterschreiben.

Kündigungsrecht nach zehn Jahren: § 489 BGB

Bei Zinsbindungen über zehn Jahren kann der Kreditnehmer das Darlehen nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang kündigen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wer vor Jahren eine fünfzehn- oder zwanzigjährige Zinsbindung zu höheren Zinsen abgeschlossen hat, ist ihr also nicht bis zum Ende ausgeliefert, sondern kann ab dem elften Jahr in eine günstigere Anschlussfinanzierung wechseln, wenn das Zinsniveau es hergibt. Ist der Altvertrag dagegen günstiger als der Markt, läuft er einfach weiter, denn das Sonderkündigungsrecht ist ein Recht und keine Pflicht. Vertraglich ausschließen lässt sich dieses Recht nicht. Wer dagegen mitten in der laufenden Zinsbindung ablösen will und kein Kündigungsrecht hat, prüft die Forderung der Bank besser vorher im Rechner für die Vorfälligkeitsentschädigung, weil diese Summe den gesamten Zinsvorteil auffressen kann.

Was tun, wenn sich die eigene Lage seit dem Erstabschluss verschlechtert hat?

Haben sich Einkommen, Beschäftigung oder Objektwert verschlechtert, ist die Prolongation strukturell im Vorteil, weil die bisherige Bank bei einer reinen Verlängerung in der Regel keine neue Bonitätsprüfung durchführt und das Angebot damit praktisch immer steht. Eine Umschuldung ist dagegen eine neue Kreditentscheidung, und die neue Bank prüft Einkommen, Beschäftigung und Objekt nach heutigem Stand. Wer inzwischen weniger verdient, sich selbstständig gemacht hat oder dessen Immobilie an Wert verloren hat, bekommt deshalb unter Umständen schlechtere Konditionen, als der reine Marktzins vermuten lässt, oder gar kein Angebot. Kommt auch von der bisherigen Bank kein tragfähiges Angebot zustande, bleiben eine ehrliche Bestandsaufnahme der Rate, eine Streckung der Tilgung über eine niedrigere Anfangstilgung und im Ernstfall der Verkauf als Stellschrauben übrig. Die Sensitivitätsrechnung oben im Rechner hilft dabei, die eigene Belastungsgrenze rechtzeitig zu erkennen, statt sie erst im Angebotsschreiben der Bank zu entdecken.

Häufige Fragen zu Anschlussfinanzierung, Zinssatz und Forward-Darlehen

Was ist eine Anschlussfinanzierung?
Das ist die Finanzierung der Restschuld, die am Ende der Zinsbindung eines Immobiliendarlehens übrig bleibt. Sie kann bei der bisherigen Bank als Prolongation, bei einer anderen Bank als Umschuldung oder im Voraus als Forward-Darlehen abgeschlossen werden, also zu den dann gültigen oder den heute gesicherten Konditionen.
Ist der Rechner kostenlos, und muss ich mich anmelden?
Der Rechner ist kostenlos und verlangt keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse und keine Telefonnummer. Die gesamte Rechnung läuft im Browser, die Eingaben werden nicht an eine Bank oder einen Vermittler weitergegeben, und im Anschluss ruft niemand an. Nötig sind nur drei Angaben: Restschuld, gewünschte Zinsbindung und der Zinssatz, mit dem gerechnet werden soll.
Wo finde ich meine aktuelle Restschuld?
Die Restschuld steht in der jährlichen Darlehensstandsmitteilung der Bank und im Tilgungsplan, der dem Darlehensvertrag beiliegt. Genauer und tagesaktuell ist die Restschuldbescheinigung, die sich jederzeit bei der Bank anfordern lässt und die eine neue Bank ohnehin sehen will. Liegt gerade nichts davon vor, lässt sich die Restschuld im Rechner aus dem ursprünglichen Darlehensbetrag, dem Sollzins und der Anfangstilgung herleiten.
Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?
Ein guter Zeitpunkt für die erste Bestandsaufnahme liegt zwölf bis achtzehn Monate vor Ablauf der Zinsbindung: Restschuld feststellen, Zinsen beobachten und Konditionen einholen. Die bisherige Bank muss nach § 493 Absatz 1 BGB erst spätestens drei Monate vor Ende der Sollzinsbindung mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsbindung bereit ist. Forward-Darlehen sind je nach Bank bis zu 60 Monate im Voraus möglich.
Was ist ein Forward-Darlehen, und was kostet der Aufschlag?
Das ist ein Anschlussdarlehen, dessen Zins schon heute für einen Start in der Zukunft festgeschrieben wird. Für die Zinssicherung berechnen Banken einen Aufschlag je Monat Vorlaufzeit, verbreitet sind Größenordnungen von 0,01 bis 0,02 Prozentpunkten pro Monat, oft mit sechs bis zwölf aufschlagsfreien Monaten am Anfang. Der konkrete Aufschlag steht im jeweiligen Angebot, und im Rechner ist er eine editierbare Annahme.
Ist ein Bausparvertrag eine Alternative zum Forward-Darlehen?
Er sichert den Zins ebenfalls im Voraus, tut das aber über eine Sparphase statt über einen festen Starttermin, und dieser Unterschied kostet Geld und Planbarkeit zugleich. Bis zur Zuteilung müssen in der Regel rund 40 Prozent der Bausparsumme angespart sein, der genaue Zuteilungszeitpunkt hängt zusätzlich von der Bewertungszahl ab, also vom Verhältnis der Sparleistung zur Bausparsumme über die Zeit, und die Abschlussgebühr liegt je nach Tarif meist zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Das Forward-Darlehen nennt dagegen einen festen Zins zu einem festen Termin und kostet dafür den monatlichen Aufschlag. Wer die Sparraten nicht durchhält, steht am Ende doch vor einer Anschlussfinanzierung zu unbekannten Konditionen. Dieser Rechner bildet Bausparkonstruktionen bewusst nicht ab, weil ihre Kosten in der Sparphase und in der Abschlussgebühr stecken und nicht im Zinssatz, den man vergleichen würde.
Was passiert mit meinem KfW-Darlehen bei der Anschlussfinanzierung?
Ist das KfW-Darlehen zum Ablauf der Zinsbindung noch nicht abbezahlt, unterbreitet die KfW rechtzeitig ein Prolongationsangebot, allerdings ohne Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Der Förderzins gilt danach also nicht mehr, und der angebotene Satz orientiert sich am Markt. Wer das Angebot ablehnt, muss die Restschuld über ein Darlehen einer anderen Bank ablösen, was in der Praxis meist zusammen mit dem Hauptdarlehen geschieht.
Ist eine Umschuldung teuer?
In den allermeisten Fällen ist sie das nicht. Beim Wechsel zum regulären Zinsbindungsende fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, und die Grundschuld wird nur an die neue Bank abgetreten, was nach der GNotKG-Gebührenlogik typischerweise 0,2 bis 0,3 Prozent der Restschuld kostet. Schon wenige Zehntel Prozentpunkte Zinsvorteil gleichen diesen Betrag über die neue Zinsbindung mehrfach aus.
Kann ich Rate, Tilgungssatz und Sondertilgung neu vereinbaren?
Ja, denn die Anschlussfinanzierung ist ein neuer Vertrag, in dem Rate, Tilgungssatz, Zinsbindung und Sondertilgungsrechte frei vereinbart werden. Viele nutzen die Gelegenheit, die Tilgung zu erhöhen, wenn das Einkommen gestiegen ist, oder die Rate zu senken, wenn die bisherige Belastung zu drücken beginnt. Bei den Sondertilgungsrechten sind bis zu 5 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr üblich, manche Banken lassen sich ein höheres Recht über einen kleinen Zinsaufschlag bezahlen, und wie stark solche Zahlungen Restschuld und Laufzeit drücken, zeigt der Tilgungsplan-Rechner Monat für Monat.
Welchen Zinssatz soll ich im Rechner eintragen?
Am genauesten ist der Sollzinssatz aus dem eigenen Prolongationsvorschlag, den die bisherige Bank nach § 493 Absatz 1 BGB in ihrer Mitteilung nennen muss. Liegt noch keiner vor, taugt eine veröffentlichte Konditionsübersicht als Ausgangswert. Hier steht bewusst kein Tageszins, weil er für einen Termin in Monaten oder Jahren ohnehin nicht gilt; stattdessen zeigt die Sensitivitätsrechnung die Rate für einen Punkt darunter bis drei Punkte darüber.
Soll ich Erspartes in die Anschlussfinanzierung einbringen?
Das ist eine Abwägung und keine Rechenaufgabe mit einer einzigen richtigen Lösung. Zum Zinsbindungsende lässt sich ohne Vorfälligkeitsentschädigung in beliebiger Höhe teilweise ablösen. Der eingesetzte Betrag spart den Zins auf diesen Teil der Schuld und senkt zusätzlich den Beleihungsauslauf, was an einer Stufengrenze den Zinssatz für die gesamte neue Bindung drückt. Dagegen steht, dass das Geld dann gebunden ist und für Instandhaltung oder einen Einkommensausfall nicht mehr bereitsteht.
Lohnt sich ein Bankwechsel auch bei kleiner Restschuld?
Rechnerisch in den meisten Fällen ja. Die Abtretung der Grundschuld kostet nach der GNotKG-Logik 0,2 bis 0,3 Prozent der Restschuld, bei 40.000 Euro also rund 100 bis 150 Euro, während drei Zehntel Prozentpunkte Zinsvorteil auf denselben Betrag schon im ersten Jahr etwa 120 Euro ausmachen. Was einen Wechsel in dieser Größenordnung eher verhindert, ist der Aufwand für Unterlagen und Bonitätsprüfung und nicht die Kostenrechnung.
Lässt sich das Angebot der bisherigen Bank verhandeln?
In der Regel schon, aber zuverlässig nur mit einem Vergleichsangebot in der Hand. Die Prolongation ist für die Bank der aufwandsärmste Fall, weil sie weder Unterlagen prüfen noch die Grundschuld bewegen muss, und ihr erster Vorschlag liegt deshalb häufig über dem, was am Markt erreichbar ist. Ein konkretes Konkurrenzangebot mit Zinssatz, Zinsbindung und Tilgung ist an dieser Stelle das wirksamste Argument. Ein laufendes KfW-Darlehen ist davon ausgenommen, weil dessen Prolongationsangebot nicht verhandelbar ist.
Kann ich zusätzliches Geld für eine Sanierung mitfinanzieren?
Grundsätzlich ja, denn im Rahmen der Anschlussfinanzierung lässt sich die Darlehenssumme aufstocken, sofern Beleihungswert und Bonität es hergeben. Die Aufstockung wird dabei wie ein neues Darlehen geprüft. Für energetische Maßnahmen kommen zusätzlich Förderkredite in Frage, und das gehört früh ins Gespräch mit der Bank.
Was ist, wenn mir die Bank kein Angebot macht?
Bei einer reinen Prolongation ist das selten, weil die bisherige Bank in der Regel ohne neue Bonitätsprüfung verlängert. Kommt dennoch kein Angebot oder nur ein unattraktives, lohnt der Vergleich mit anderen Banken umso mehr. Bei verschlechterter Bonität kann eine unabhängige Beratung, etwa bei einer Verbraucherzentrale, helfen, die verbleibenden Optionen zu ordnen.
Muss ich bei der Umschuldung eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
Nein, beim Wechsel zum regulären Ende der Zinsbindung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Sie wird nur dann zum Thema, wenn ein Darlehen vorzeitig und damit während der laufenden Zinsbindung abgelöst wird und kein Kündigungsrecht greift, etwa das Recht nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB nach zehn Jahren.

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