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Grundlagen

Baulastenverzeichnis: Einsicht, Kosten, Folgen

Warum eine Baulast im Grundbuch fehlt, obwohl sie jeden künftigen Eigentümer bindet, was die Auskunft bei fünf Bauaufsichtsbehörden wirklich kostet und an welcher Stelle im Kaufprozess du den Eintrag noch in den Preis verhandeln kannst.

Inhalt

Eine Baulast ist eine Verpflichtung, die an einem Grundstück hängt und die kein Verkäufer von sich aus ansprechen muss. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde, und sie bindet jeden künftigen Eigentümer genauso wie denjenigen, der sie einmal übernommen hat. Wer ein Haus oder ein Grundstück kauft, ohne dieses Verzeichnis abgefragt zu haben, kauft die Verpflichtung ohne es zu wissen mit.

Der Inhalt reicht von harmlos bis teuer. Eine Zuwegungsbaulast sichert dem Nachbarn den Weg über dein Grundstück zur öffentlichen Straße, eine Abstandsflächenbaulast legt einen Streifen deines Grundstücks dauerhaft still, damit nebenan näher an die Grenze gebaut werden durfte, und eine Stellplatzbaulast bindet Parkplätze auf deiner Fläche an ein fremdes Gebäude. Alle drei verändern, was du mit dem Grundstück anfangen kannst, und damit auch, was es wert ist.

Die Auskunft selbst kostet je nach Stadt zwischen null und 150 Euro und liegt nach wenigen Werktagen vor. Gemessen an dem, was ein übersehener Eintrag über die gesamte Haltedauer bedeutet, ist das der billigste Prüfschritt im ganzen Kaufprozess.

Kurz gesagt: Eine eingetragene Baulast geht mit dem Grundstück auf dich über, ohne im Grundbuch aufzutauchen, und der Notar prüft das Baulastenverzeichnis bei der Beurkundung nicht. Im Rechenbeispiel weiter unten kostet eine Abstandsflächenbaulast über 60 m² bei einem Bodenrichtwert von 300 Euro je m² rund 12.600 Euro an Bodenwert, während die Auskunft darüber in Frankfurt am Main 20 Euro je Flurstück kostet. Der häufigste Fehler ist, sich auf den Grundbuchauszug zu verlassen, denn in fünfzehn von sechzehn Bundesländern stehen Baulasten dort gerade nicht. Stell die Anfrage, sobald du ein Objekt ernsthaft verfolgst, und nicht erst, wenn der Notartermin bereits steht.

Was ist eine Baulast?

Eine Baulast ist die freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, auf seinem Grundstück etwas zu tun, etwas zu dulden oder etwas zu unterlassen. Sie entsteht durch eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter Unterschrift und wird erst mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam. In Nordrhein-Westfalen steht das in § 85 der Landesbauordnung von 2018, in Hessen in § 85 der Hessischen Bauordnung, in Niedersachsen in § 81 der Niedersächsischen Bauordnung.

Der Anlass ist fast immer derselbe. Ein Bauvorhaben scheitert an einer Vorschrift, die sich nur über das Nachbargrundstück erfüllen lässt, und der Nachbar erklärt sich bereit, den fehlenden Teil beizusteuern. Eine rein private Absprache zwischen zwei Nachbarn hilft der Behörde dabei nicht weiter, weil sie die Behörde nicht bindet und mit dem nächsten Eigentümerwechsel wertlos werden könnte. Genau diese Lücke schließt die Baulast, und deshalb ist sie so haltbar konstruiert.

Für dich als Käufer zählt vor allem diese Dauerwirkung. Die Baulast wirkt ausdrücklich auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Eigentümers, also gegen jeden, der das Grundstück später erwirbt. Weder ein Eigentümerwechsel noch der Abriss des Gebäudes, für das sie einmal bestellt wurde, beseitigt sie von selbst. Einträge aus den siebziger Jahren sind deshalb völlig normal und binden dich heute genauso wie am Tag der Eintragung.

Hinweise auf einen Eintrag zeigen sich manchmal schon vor der Auskunft. Ein Exposé, das eine Zufahrt über das Nachbargrundstück erwähnt, ein Stellplatz, der auffällig weit vom Gebäude entfernt liegt, oder ein Anbau, der ohne erkennbaren Abstand an der Grenze steht, sind typische Anlässe für eine Baulast. Keiner dieser Hinweise ersetzt die Abfrage bei der Behörde, aber jeder einzelne von ihnen macht sie dringlicher und liefert dir eine konkrete Frage für den nächsten Besichtigungstermin.

Steht eine Baulast im Grundbuch?

In fünfzehn der sechzehn Bundesländer steht sie dort ausdrücklich nicht, sondern ausschließlich im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde. Das sind zwei getrennte Register bei zwei verschiedenen Behörden, und sie gleichen ihre Einträge nicht miteinander ab. Ein vollständiger und tagesaktueller Grundbuchauszug kann deshalb vollkommen sauber aussehen, während auf demselben Flurstück drei Baulasten liegen. Welche Abteilung des Grundbuchs welche Belastung überhaupt aufnimmt, beschreibt unser Artikel dazu, wie ein Grundbuchauszug aufgebaut ist.

Der Unterschied zur Grunddienstbarkeit ist genau diese Trennung nach Rechtsgebieten. Eine Grunddienstbarkeit ist ein Recht zwischen zwei privaten Grundstückseigentümern und steht in Abteilung II des Grundbuchs. Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Behörde und steht im Baulastenverzeichnis. Dasselbe Wegerecht kann über beide Wege gesichert sein, häufig ist es aber nur über einen von beiden gesichert, und aus dem Bestehen des einen folgt das andere niemals.

Praktisch bedeutet das zwei Abfragen statt einer. Der Grundbuchauszug zeigt dir die privatrechtlichen Lasten und die Rechte Dritter, das Baulastenverzeichnis die öffentlich-rechtlichen Bindungen der Bauaufsicht. Wer nur eines der beiden Register anfordert, kennt bestenfalls die Hälfte dessen, was er kauft.

In welchen Bundesländern gibt es kein Baulastenverzeichnis?

Bayern führt seit der Bayerischen Bauordnung von 1994 weder Baulasten noch ein Baulastenverzeichnis. Dieselben Verpflichtungen werden dort als Grunddienstbarkeit zugunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Für einen Kauf in Bayern heißt das, dass der Grundbuchauszug ausnahmsweise die vollständige Auskunft liefert und eine Anfrage beim Bauamt ins Leere läuft.

Brandenburg hat eine Lücke in der Zeitachse, die bis heute nachwirkt. Zwischen 1994 und Juni 2016 wurde dort kein Baulastenverzeichnis geführt, erst seit Juli 2016 gibt es wieder eines auf Grundlage von § 84 der Brandenburgischen Bauordnung. Bei einem brandenburgischen Grundstück, dessen Bebauung in diesen gut zwanzig Jahren genehmigt wurde, gehört deshalb die zusätzliche Frage an die Bauaufsicht dazu, wie die damalige Sicherung dokumentiert wurde.

In allen übrigen Ländern gilt der Normalfall, nur unter wechselnden Paragrafen: § 71 der Landesbauordnung Baden-Württemberg, § 84 der Bauordnung für Berlin, § 79 der Hamburgischen Bauordnung, § 81 der Niedersächsischen Bauordnung, § 83 der Sächsischen Bauordnung, § 86 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und § 82 der Thüringer Bauordnung. Ablauf und Wirkung sind überall gleich, die Gebühren und die Wege zur Auskunft sind es nicht.

Welche Baulasten kommen in der Praxis vor?

Fünf Typen machen den ganz überwiegenden Teil der Einträge aus, und sie unterscheiden sich deutlich darin, wie schwer sie wiegen.

  1. Abstandsflächenbaulast: Dein Grundstück übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die eigentlich das Nachbargebäude auf eigenem Grund einhalten müsste. Die betroffene Fläche darf dauerhaft nicht bebaut werden und ist damit für eine Erweiterung, einen Anbau oder eine Garage verloren.
  2. Zuwegungsbaulast: Ein rückwärtiges Grundstück ohne eigene Straßenanbindung wird über deinen Grund erschlossen, damit es überhaupt bebaubar ist. Die gesicherte Fläche muss befahrbar und frei bleiben, häufig auch für Rettungsfahrzeuge.
  3. Stellplatzbaulast: Die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen Parkplätze eines fremden Gebäudes liegen auf deinem Grundstück und müssen dort erhalten bleiben. Diese Bindung hält, auch wenn du die Fläche selbst gerne anders nutzen würdest.
  4. Vereinigungsbaulast: Zwei oder mehr Flurstücke werden baurechtlich wie ein einziges Grundstück behandelt, damit ein Gebäude über die innere Grenze hinweg stehen darf. Ein späterer Einzelverkauf eines dieser Flurstücke wird dadurch erheblich schwieriger.
  5. Anbaubaulast: Der Eigentümer verpflichtet sich, eine Grenzbebauung des Nachbarn zu dulden oder selbst an die Grenze anzubauen. Die Grenzwand ist damit auf Dauer festgeschrieben.

Für die Bewertung eines Objekts zählt vor allem, ob der Eintrag Fläche dauerhaft entzieht oder nur die Nutzung ordnet. Eine Zuwegung über eine ohnehin gepflasterte Einfahrt kostet dich im Alltag wenig, eine Abstandsflächenbaulast quer über den einzigen erweiterbaren Grundstücksteil dagegen jede künftige Ausbaureserve. Deshalb reicht die Information, dass überhaupt etwas eingetragen ist, für eine Kaufentscheidung nicht aus.

Wer darf das Baulastenverzeichnis einsehen?

Einsicht bekommt, wer ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweist, und eine ernsthafte Kaufabsicht gehört dazu. Die Behörden formulieren das fast wortgleich: Berlin nennt neben dem Eigentümer ausdrücklich den Kaufinteressenten, Frankfurt am Main stellt allein auf das berechtigte Interesse ab, und Nordrhein-Westfalen zählt zusätzlich öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sowie Bevollmächtigte des Eigentümers auf. Den Nachweis führst du in aller Regel mit einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers oder einem Exposé, aus dem deine Kaufabsicht hervorgeht.

Der Antrag ist bei den meisten Bauaufsichtsbehörden formlos möglich und braucht nur die eindeutige Bezeichnung des Grundstücks. Berlin verlangt dafür Straße und Hausnummer sowie nach Möglichkeit Grundbuchblattnummer, Flur und Flurstück, dazu eine eigenhändig unterschriebene Anfrage auf dem Postweg, per Fax oder als Scan. Köln verlangt für die persönliche Einsicht zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Grundbuchauszug, der höchstens einen Monat alt ist.

Der Verkäufer selbst kann die Auskunft ebenfalls einholen und dir vorlegen, und bei gut vorbereiteten Objekten liegt sie der Unterlagensammlung bereits bei. Verlass dich darauf aber nur, wenn das Dokument ein aktuelles Datum trägt und dasselbe Flurstück nennt wie der Kaufvertragsentwurf. Welche Papiere sonst noch vor die Beurkundung gehören und in welcher Reihenfolge sie kommen sollten, steht in unserem Artikel zu den Unterlagen beim Wohnungskauf.

Was kostet eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?

Zwischen null und 150 Euro je Flurstück, denn die Gebühr setzt jede Stadt selbst fest. Die folgenden Beträge sind Verwaltungsgebühren der jeweiligen Behörde mit Stand September 2026, jeweils je Grundstück oder Flurstück.

StadtEinsicht vor OrtSchriftliche Auskunft
Berlinnicht vorgesehen17 € Negativattest, 29 € je Abschrift
Kölnkostenlos nach Anmeldung30 € Negativattest, 15 € online, 50 bis 150 € bei Eintrag
Düsseldorfnicht vorgesehen30 € je unbelastetem, 50 bis 150 € je belastetem Flurstück
Frankfurt am Mainkostenlose Vorabanfrage online20 € je Flurstück
Hamburgnicht möglichgestaffelt nach der Vermessungsgebührenordnung

Der Preisunterschied zwischen den Städten spielt für deine Entscheidung keine Rolle, weil selbst der Höchstsatz neben jedem anderen Prüfschritt verschwindet. Die zweite Spalte ist die wichtige: Wo die Behörde eine Einsicht vor Ort anbietet, bekommst du den vollständigen Wortlaut der Baulast zu lesen, während ein Negativattest nur bestätigt, dass nichts eingetragen ist. Bei einem vorhandenen Eintrag brauchst du zwingend den Wortlaut, denn erst daraus geht hervor, welche Fläche betroffen ist und wozu sie verpflichtet.

Ein vollständiger Auszug nennt außerdem deutlich mehr als die bloße Tatsache eines Eintrags. Dazu gehören die laufende Nummer der Baulast, das Datum der Eintragung, die genaue Bezeichnung des belasteten Flurstücks und der Wortlaut der übernommenen Verpflichtung, häufig ergänzt um einen Lageplan mit der markierten Fläche. Fehlt dieser Lageplan, lässt sich aus dem Text allein oft nicht erkennen, welcher Teil des Grundstücks überhaupt betroffen ist, und dann lohnt die ausdrückliche Nachforderung bei derselben Stelle. Prüfe zusätzlich, ob der Auszug alle Flurstücke abdeckt, die zum Kaufobjekt gehören, denn beauskunftet und abgerechnet wird je Flurstück und nicht je Adresse.

Beim Tempo unterscheiden sich die Behörden ebenfalls. Hamburg liefert Auszüge je nach Prüfaufwand am selben Tag bis innerhalb von drei Werktagen, Düsseldorf verschickt den Bescheid auf dem Postweg, und Frankfurt am Main erlaubt eine kostenlose Vorabanfrage über ein Online-Portal, bevor der kostenpflichtige Auszug bestellt wird. Die Gebühr selbst gehört zu den Nebenkosten rund um den Erwerb und lässt sich zusammen mit Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamt im Kaufnebenkosten-Rechner überschlagen.

Was ändert eine Baulast am Kaufpreis?

Sie ändert ihn in dem Umfang, in dem sie die bauliche Nutzung dauerhaft einschränkt, und eine pauschale Quote dafür existiert nicht. Rechnen lässt sich der Effekt über die Fläche, die wegen der Baulast nicht bebaut werden darf, bewertet mit dem örtlichen Bodenrichtwert. Das folgende Beispiel geht von einem Grundstück mit 600 Quadratmetern, einem Bodenrichtwert von 300 Euro je Quadratmeter und einer Abstandsflächenbaulast über einen vier Meter breiten Streifen auf fünfzehn Metern Länge aus, für die belastete Fläche also 60 Quadratmeter. Der Restwert dieser Fläche wird mit 30 Prozent angesetzt, weil sie als Garten und Zuwegung weiter nutzbar bleibt.

RechenschrittOhne BaulastMit Abstandsflächenbaulast
Grundstücksfläche600 m²600 m²
Frei bebaubare Fläche600 m²540 m²
Bodenwert der freien Fläche180.000 €162.000 €
Belastete Fläche zu 30 Prozent-5.400 €
Bodenwert insgesamt180.000 €167.400 €
Unterschied zum unbelasteten Grundstück-12.600 €

Der Betrag in der letzten Zeile ist kein Verhandlungsanspruch, sondern ein Ausgangspunkt für das Gespräch, und er verschiebt sich mit jedem der drei Eingabewerte deutlich. Verdoppelt sich der Bodenrichtwert in einer teuren Lage, verdoppelt sich auch die Differenz, und liegt der belastete Streifen genau dort, wo der einzige mögliche Anbau stünde, ist der Restwertansatz von 30 Prozent zu großzügig. Eine belastbare Zahl für einen Kaufvertrag liefert erst eine Bewertung vor Ort, wie unser Artikel zum Gutachter beim Hauskauf beschreibt.

Zuwegungs- und Stellplatzbaulasten wirken dagegen seltener über den Bodenwert und häufiger über die laufende Nutzung. Eine fremde Zufahrt über den eigenen Hof bedeutet Verkehr, Verschleiß am Belag und eine Fläche, die frei bleiben muss, was den Wert eines Reihenhausgrundstücks weniger trifft als den einer ruhigen Einzellage. Diese Effekte gehören in die laufende Wohnkostenrechnung für das Objekt und nicht in die Bodenwertrechnung.

Wann im Kaufprozess brauchst du die Auskunft?

Vor der Beurkundung und am besten schon vor dem Finanzierungsantrag, denn der Notar prüft das Baulastenverzeichnis nicht. Seine Prüfpflicht bezieht sich auf das Grundbuch, und dort steht die Baulast außerhalb Bayerns gerade nicht. Ein Kaufvertrag, in dem die Gewährleistung wie üblich ausgeschlossen ist, deckt einen Eintrag, den du beim Notartermin nicht kanntest, in aller Regel ebenfalls nicht ab.

Der sinnvolle Zeitpunkt liegt deshalb dort, wo auch der Grundbuchauszug und die Bauakte angefordert werden, also unmittelbar nach der zweiten Besichtigung. Zu diesem Zeitpunkt ist dein Interesse konkret genug für den Nachweis bei der Behörde, der Verkäufer stellt die nötige Bestätigung meist ohne Zögern aus, und die Antwort liegt vor, bevor die Bank den Vertragsentwurf sehen will. Eine Woche Vorlauf reicht bei den meisten Bauaufsichtsbehörden aus.

Findet sich ein Eintrag, hast du in dieser Phase noch beide Hebel in der Hand. Du kannst den Preis verhandeln, und du kannst verlangen, dass der Wortlaut der Baulast als Anlage in den Kaufvertrag aufgenommen wird, damit klar dokumentiert ist, was du übernimmst. Nach der Beurkundung steht dir keiner dieser beiden Wege mehr offen.

Lässt sich eine Baulast wieder löschen?

Eine Baulast erlischt allein durch den schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde, und dieser Verzicht wird erst mit der Löschung im Baulastenverzeichnis wirksam. Die Behörde soll ihn erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, und sie hört vorher den verpflichteten Eigentümer sowie die Begünstigten an. Der Ablauf steht in derselben Vorschrift der jeweiligen Landesbauordnung, die auch die Eintragung regelt.

Entscheidend für die Praxis ist der Maßstab dahinter. Solange das Gebäude, dem die Baulast einmal gedient hat, noch steht und seine Genehmigung auf ihr beruht, besteht das öffentliche Interesse fort, und dann ist eine Löschung nicht zu erwarten. Realistisch wird sie erst, wenn das begünstigte Vorhaben entfallen ist oder eine Gesetzesänderung die ursprüngliche Anforderung aufgehoben hat, etwa bei alten Stellplatzbaulasten in Städten mit inzwischen reduzierter Stellplatzpflicht.

Was du selbst tun kannst, ist eine Anfrage bei der Bauaufsicht, ob das öffentliche Interesse aus ihrer Sicht noch besteht. Diese Auskunft kostet wenig und beantwortet vor dem Kauf die Frage, ob du mit dem Eintrag dauerhaft lebst oder mit einer realistischen Aussicht auf Löschung kaufst. Behandle die Antwort im Zweifel als unverbindlich und kalkuliere mit dem Fortbestand der Baulast.

Womit du in die Preisverhandlung gehst

Drei Dokumente geben dir die Grundlage, und alle drei bekommst du vor dem Notartermin. Der aktuelle Grundbuchauszug zeigt die privatrechtlichen Lasten, die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zeigt die öffentlich-rechtlichen Bindungen, und der Bodenrichtwert deiner Gemeinde liefert den Preis je Quadratmeter für die Rechnung. Aus der Kombination ergibt sich eine Zahl, über die sich sachlich sprechen lässt, statt über ein ungutes Gefühl.

Bei einem Eintrag hilft es, die Verhandlung auf den messbaren Teil zu beschränken. Entzogene Bauflächen lassen sich über Bodenrichtwert und Restwertansatz beziffern, gebundene Stellplätze über die Kosten einer Alternative in der Nachbarschaft, und eine Zuwegung über die Instandhaltung des Belags. Alles, was sich nicht in Euro ausdrücken lässt, gehört in die Entscheidung für oder gegen das Objekt, aber nicht in den Preisvorschlag.

Was am Ende zählt, ist die Wirkung auf deine monatliche Belastung und auf den Betrag, den du finanzieren musst. Genau diese beiden Größen verschiebt ein Preisnachlass, und beide lassen sich vor dem nächsten Gespräch mit dem Verkäufer durchrechnen, statt sie zu schätzen. Rechne dein Objekt in wenigen Minuten durch — kostenlos und ohne Anmeldung.

Beispielrechnung

Bodenwert-Differenz im Beispiel
12.600 €
60 m² Abstandsflächenbaulast bei 300 € Bodenrichtwert je m²
Auskunft je Flurstück
20 €
Frankfurt am Main, Baulastauskunft der Bauaufsicht
Auskunft je belastetem Flurstück
bis 150 €
Düsseldorf, Höchstsatz der schriftlichen Auskunft

Häufige Fragen

Was steht im Baulastenverzeichnis?
Im Baulastenverzeichnis stehen die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen haben, also ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen auf dem eigenen Grundstück. Jeder Eintrag benennt das belastete Flurstück, den Inhalt der Verpflichtung und in aller Regel das begünstigte Grundstück, zu dessen Gunsten sie bestellt wurde. Typisch sind Abstandsflächen, Zuwegungen, Stellplätze und die Vereinigung mehrerer Flurstücke zu einem Baugrundstück. Das Verzeichnis führt die Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder des Kreises, in dem das Grundstück liegt.
Steht eine Baulast im Grundbuch?
In fünfzehn der sechzehn Bundesländer steht sie dort ausdrücklich nicht, sondern ausschließlich im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde. Grundbuchamt und Bauaufsicht führen zwei getrennte Register und gleichen ihre Einträge nicht ab, weshalb ein vollständiger und tagesaktueller Grundbuchauszug sauber aussehen kann, während auf demselben Flurstück mehrere Baulasten liegen. Die einzige Ausnahme ist Bayern, wo die gleichen Verpflichtungen als Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen werden.
Wer darf das Baulastenverzeichnis einsehen?
Einsicht bekommt, wer ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweisen kann, und eine ernsthafte Kaufabsicht gehört unstreitig dazu. Berlin nennt neben dem Eigentümer ausdrücklich den Kaufinteressenten, Frankfurt am Main stellt allein auf das berechtigte Interesse ab, und Nordrhein-Westfalen zählt zusätzlich öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sowie Bevollmächtigte des Eigentümers auf. Den Nachweis führst du in der Praxis mit einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers oder einem Exposé samt Kaufabsicht.
Was kostet eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?
Die Gebühr setzt jede Stadt selbst fest und sie bewegt sich zwischen null und 150 Euro je Flurstück. Berlin verlangt 17 Euro für ein Negativattest und 29 Euro für die Abschriften vorhandener Baulasten je Grundstück, Frankfurt am Main 20 Euro je Flurstück, Düsseldorf 30 Euro je unbelastetem und 50 bis 150 Euro je belastetem Flurstück. In Köln ist die Einsicht nach Anmeldung kostenlos, während das schriftliche Negativattest 30 Euro kostet und über den Online-Dienst 15 Euro. Hamburg rechnet nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen ab, gestaffelt nach der Zahl der Flurstücke und der Zahl der Baulasten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Baulast und einer Grunddienstbarkeit?
Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und damit öffentliches Recht, eine Grunddienstbarkeit ist ein Recht zwischen zwei Grundstückseigentümern und damit privates Recht. Deshalb liegen sie in verschiedenen Registern: die Baulast im Baulastenverzeichnis, die Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs. Dasselbe Wegerecht kann über beide Wege gesichert sein, muss es aber nicht, und aus dem Bestehen des einen folgt das andere nicht. Wer nur eines der beiden Register abfragt, kennt deshalb nur die Hälfte der Bindungen.
Kann eine Baulast wieder gelöscht werden?
Eine Baulast erlischt allein durch den schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde, und wirksam wird der Verzicht erst mit der Löschung im Baulastenverzeichnis. Die Behörde soll den Verzicht erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, und sie hört vorher den Verpflichteten und die Begünstigten an. Eigentümer können die Löschung untereinander also nicht vereinbaren, und der Verkauf des Grundstücks beendet die Bindung ebenfalls nicht.
Gibt es in Bayern ein Baulastenverzeichnis?
Bayern führt seit der Bayerischen Bauordnung von 1994 weder Baulasten noch ein Baulastenverzeichnis. Die gleichen Verpflichtungen werden dort als Grunddienstbarkeit zugunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde in Abteilung II des Grundbuchs gesichert. Für einen Kauf in Bayern ist der Grundbuchauszug deshalb ausnahmsweise die vollständige Auskunft, und eine Anfrage beim Bauamt geht ins Leere. In Brandenburg wurde zwischen 1994 und Juni 2016 ebenfalls kein Verzeichnis geführt, seit Juli 2016 gibt es dort wieder eines.
Mindert eine Baulast den Wert eines Grundstücks?
Sie mindert ihn in dem Umfang, in dem sie die bauliche Nutzung einschränkt, und eine pauschale Quote dafür gibt es nicht. Rechnen lässt sich der Effekt über die Fläche, die dauerhaft nicht bebaut werden darf, bewertet mit dem örtlichen Bodenrichtwert und einem Abschlag für die verbleibende Restnutzung. Bei 60 Quadratmetern Abstandsfläche und einem Bodenrichtwert von 300 Euro je Quadratmeter ergibt das im Rechenbeispiel dieses Beitrags rund 12.600 Euro. Eine Zuwegungs- oder Stellplatzbaulast wirkt dagegen häufiger über die laufende Nutzung als über den Bodenwert.
Mit deinen Zahlen durchrechnen
Übernimm dieses Beispiel als Startpunkt und rechne es mit deinen Zahlen durch.

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